Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sotir & Weber GbR
für die Buchung und Durchführung von Escape Spielen über Exit Experience
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Sotir & Weber GbR als Veranstalter und diejenigen Kunden, die ein Escape Spiel über „Exit Experience“, „ESCAPEcube®“, „Escape Room Group“ oder anderweitig buchen.
1.2 Anbieter und Veranstalter
Exit Experience (Einzelunternehmen Julien Sotir), Dammweg 7A, 55130 Mainz
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Julien Sotir
Mobil: 0173 309 74 63
E-Mail: kontakt (at) exit-experience.de
2. Allgemeine Bestimmungen für die Dienstleistung
2.1 Die Exit Experience (Sotir & Weber GbR), im folgenden als Veranstalter bezeichnet, betreibt Escape Spiele, die in Zimmern, Räumlichkeiten, Innen- & Außen oder Zimmersystemen gespielt werden. Das Ziel der Spiele besteht darin, die gestellten Rätsel innerhalb einer bestimmten Zeit zu lösen und so dem Raum zu entkommen. Die maximale Spielzeit beträgt in der Regel 60 Minuten und kann vom Veranstalter jederzeit ohne Angabe von Gründen gekürzt werden.
2.2 Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle Zivilrechtsverhältnisse im Zusammenhang mit den Escape Spielen.
2.3 Mit der Buchung eines Termins für ein Spiel des Veranstalters oder durch den Erwerb eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an.
2.4 Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Auftragserteilung auf die AGB des Kunden verwiesen wird und der Veranstalter seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
3. Buchungen und Datenschutz
3.1 Die Buchung der Spiele erfolgt bevorzugt aber nicht ausschließlich über das Buchungsportal des Veranstalters auf der Seite www.exit-experience.de. Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin. Die Buchung eines Termins kann ferner mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, postalisch, per E-Mail oder dem Kontaktformular auf Internetseiten des Betreibers getätigt werden und ist mit der verbindlichen Terminbestätigung des Veranstalters per SMS, postalisch oder E-Mail für den Kunden verbindlich.
3.2 Umbuchungen sind generell nicht möglich. Eine Umbuchung kann vom Veranstalter jedoch aus Kulanz unter Berücksichtigung der verbleibenden Zeit bis zum gebuchten Termin vorgenommen werden. Eine Stornierung oder Änderung der Teilnehmerzahl in Verbindung mit einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen. Anpassungen der Teilnehmerzahl erfolgen aus Kulanz bis 48 Stunden vor dem Termin bei Privatkunden und 7 Tagen bei Firmenkunden. Mit Beginn der Veranstaltung verfällt der Anspruch des Kunden auf die Zuteilung des gemäß der Buchung vorgesehenen Raums. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegen den Kunden bis zur Höhe des verfallenen Buchungspreises für vergebliche Raummiete, angefallene Personalkosten sowie entgangenen Gewinn vor. Der Schadenersatzanspruch wird in diesen Fällen mit den geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet.
3.3 Der Veranstalter stellt sicher, dass die Daten der Kunden bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung an Dritte nicht weitergegeben werden, sofern und soweit dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist.
3.4 Der Veranstalter stellt sicher, dass Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.
3.5 Am Ende eines Spiels werden in der Regel Gruppenbilder gefertigt, die mit der mündlichen, schriftlichen oder anderweitigen Einwilligung der Kunden auf der Facebook-Fan-Page gepostet werden. Jeder Kunde kann sowohl der Bilderstellung als auch der Veröffentlichung jederzeit widersprechen.
4. Gutscheine
4.1 Gutscheine gelten ausschließlich für die auf ihnen verzeichnete Dienstleistung und umfassen wertmäßig die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2 Ein Anspruch auf Auszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Teile der vereinbarten Leistung in Form eines Gutscheins, die nicht auszahlbar oder gegen andere Leistungen anrechenbar sind.
4.3 Gutscheine, welche vom Veranstalter ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres, welches auf das Datum der Gutscheinausgabe folgt. Nach Ablauf dieser Frist besteht seitens des Kunden kein Rechtsanspruch mehr auf Leistungserbringung durch den Veranstalter.
4.4 Gutscheine sind nicht übertragbar, sofern nicht anders schriftlich auf dem Gutschein hingewiesen wird.
5. keine tatsächliche Freiheitsberaubung, Spielablauf
5.1 Die Veranstaltungen sind aus Sicherheitsgründen so konzipiert, dass die Kunden zu keinem Zeitpunkt tatsächlich am Verlassen des Raumes gehindert sind. Ein Verlassen des Raumes bewirkt jedoch generell einen Spielabbruch, es sei denn, dass das Verlassen geboten war. Geboten ist ein Verlassen beispielsweise bei unvorhersehbaren gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers, einem Feueralarm oder ähnlichen Ereignissen.
5.2 Der Spielraum und die öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht; eine dauerhafte Aufzeichnung findet nicht statt.
5.3 Die Teilnehmer müssen mindestens 15 Minuten vor Spielbeginn da sein, um durch den Spielleiter in das Spiel eingewiesen werden zu können.
5.4 Im Falle eines verspäteten Spielbeginns verkürzt sich die Spielzeit entsprechend, sofern die Verspätung von dem oder den Kunden zu vertreten ist und ein normaler Spielablauf in der verbleibenden Zeit noch möglich ist.
5.5 Der Veranstalter behält sich vor, bei einer unvertretbaren Verspätung das gebuchte Spiel nicht stattfinden zu lassen. Ein Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten besteht nicht.
6. Jugendschutz, Geeignetheit der Spiele
Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) Sorge zu tragen und behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen.
Die Spiele sind für alle Besucher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr geeignet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Teilnahme an einem Escape Spiel zu einer Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen führen könnte. Teilnehmer unter 16 Jahren dürfen am Spiel nur in Begleitung von Erwachsenen teilnehmen.
7. kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht
Mit dem Service, Buchungen für die Escape Spiele über das Internet oder telefonisch zu ermöglichen, bietet der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung bezüglich der Buchungen besteht.
8. Haftung des Veranstalters, Ersatzpflicht
8.1 Der Veranstalter haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.
8.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
8.3 Schadensersatz wird ausgeschlossen, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.
9. Verhaltensregeln für Teilnehmer
9.1 Alle Veranstaltungen in den Räumen (sowie an den Veranstaltungsorten unter Punkt 2.1) sowie die Ausstattung der Räume gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Video- oder Audiomitschnitten ist Kunden generell verboten, kann jedoch auf Nachfrage durch den Veranstalter ausschließlich schriftlich gestattet werden. Der Veranstalter behält sich im Falle eines unerlaubten Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen einer Veranstaltung die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche und die Stellung von Strafanzeigen vor.
9.2 Das Mitführen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Veranstaltungsbereich ist generell nicht gestattet, kann jedoch auf Nachfrage vom Veranstalter gestattet werden.
9.3 Das Rauchen ist im gesamten Veranstaltungsbereich ausnahmslos verboten.
9.4 Der Veranstalter kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsbereich verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
9.5 Tiere müssen leider draußen bleiben.
9.6 Die Kunden verpflichten sich für die Dauer des Aufenthaltes im oder am Veranstaltungsort zu einer sorgsamen Benutzung der Einrichtungsgegenstände und des Inventars der Spielräume. Der Veranstalter behält sich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigungen zivilrechtliche Ansprüche und die Stellung von Strafanzeigen gegen den Verursacher vor.
9.7 Die Benutzung von Mobiltelefonen ist in den Spielräumen nicht gestattet. Der Einsatz von Laserpointern und mitgebrachten Taschenlampen ist untersagt.
9.8 Der Veranstalter übt durch die anwesenden Spielleiter das Hausrecht für den Veranstaltungsbereich aus. Den Anweisungen der Spielleiter ist Folge zu leisten.
10. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unzulässigen Bestimmung tritt eine solche zulässige Regelung, die der unzulässigen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.
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